Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Medizinproduktewerbung, die für Verbraucher bestimmt ist, muss so gestaltet sein, dass der Werbecharakter deutlich zum Ausdruck kommt und das Produkt eindeutig als Medizinprodukt dargestellt wird.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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