Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. § 11 kommt zur Anwendung. Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. Paragraph 11, kommt zur Anwendung.
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