§ 19 MKGAV Sonderregelungen für Bedienstete aus anderen Planstellenbereichen

MKGAV - Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Bedienstete des Obersten Gerichtshofs und der Generalprokuratur sowie gegebenenfalls der Planstellenbereiche BMJ-Zentralleitung und Justizanstalten sind einem von der Präsidentin oder dem Präsidenten eines Oberlandesgerichts oder von einer Oberstaatsanwaltschaft veranstalteten Ausbildungslehrgang zuzuweisen.

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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