3 Jahren das Zweifache,
5 Jahren das Dreifache,
10 Jahren das Vierfache,
15 Jahren das Sechsfache,
20 Jahren das Neunfache,
25 Jahren das Zwölffache
des der oder dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezugs und der Kinderzulage.
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