§ 177b MagBeG

MagBeG - Magistrats-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

im Zeitraum

Prozentsatz für Beträge bis zum Grenzwert*

Prozentsatz für Beträge über dem Grenzwert*

ab dem 1. Jänner 2023

10,74

14,23

ab dem 1. Jänner 2024

10,67

14,32

ab dem 1. Jänner 2025

10,60

14,41

ab dem 1. Jänner 2026

10,53

14,50

ab dem 1. Jänner 2027

10,46

14,59

ab dem 1. Jänner 2028

10,39

14,68

ab dem 1. Jänner 2029

10,32

14,77

ab dem 1. Jänner 2030

10,25

14,85

* Der Grenzwert beträgt 4.860,00 €. Dieser Wert ist von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister jährlich zu Jahresanfang, beginnend für das Jahr 2017, im gleichen Ausmaß zu erhöhen, in dem die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erhöht wird.
im Zeitraum

1. im Gehaltssystem alt aus:

  1. a)
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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