Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Trainingstherapeuten/innen haben im Rahmen ihrer Berufsausübung erforderlichenfalls mit anderen Gesundheitsberufen und sonstigen Berufen zusammenzuarbeiten und die Patient/innen bei Bedarf an diese weiterzuleiten.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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