Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.09.2026
(1)Absatz eins,Die Rubriken des Informationsblatts gemäß § 19 haben folgende Überschriften mit folgenden Angaben:Die Rubriken des Informationsblatts gemäß Paragraph 19, haben folgende Überschriften mit folgenden Angaben:
1.Ziffer einsAngaben zur Art der Versicherung gemäß § 133 Abs. 2 Z 1 VAG 2016 sind unter der Überschrift „Um welche Art von Versicherung handelt es sich?“ aufgeführt;Angaben zur Art der Versicherung gemäß Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer eins, VAG 2016 sind unter der Überschrift „Um welche Art von Versicherung handelt es sich?“ aufgeführt;
2.Ziffer 2Angaben zu den versicherten Hauptrisiken gemäß § 133 Abs. 2 Z 2 VAG 2016 sind unter der Überschrift „Was ist versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein grünes Häkchen vorangestellt. Weiters ist unter dieser Überschrift ein Hinweis aufzunehmen, dass die Versicherungsleistung von der vertraglichen Vereinbarung abhängt.Angaben zu den versicherten Hauptrisiken gemäß Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 sind unter der Überschrift „Was ist versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein grünes Häkchen vorangestellt. Weiters ist unter dieser Überschrift ein Hinweis aufzunehmen, dass die Versicherungsleistung von der vertraglichen Vereinbarung abhängt.
3.Ziffer 3Angaben zu der in § 133 Abs. 2 Z 2 VAG 2016 genannten Zusammenfassung der ausgeschlossenen Risiken sind unter der Überschrift „Was ist nicht versichert?“ aufgeführt. Jeder Angabe in dieser Rubrik ist ein rotes Kreuz vorangestellt;Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 genannten Zusammenfassung der ausgeschlossenen Risiken sind unter der Überschrift „Was ist nicht versichert?“ aufgeführt. Jeder Angabe in dieser Rubrik ist ein rotes Kreuz vorangestellt;
4.Ziffer 4Angaben zu den in § 133 Abs. 2 Z 4 VAG 2016 genannten wichtigsten Tatbeständen, nach denen Ansprüche ausgeschlossen sind, sind unter der Überschrift „Gibt es Deckungsbeschränkungen?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein orangefarbenes Ausrufezeichen vorangestellt;Angaben zu den in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 4, VAG 2016 genannten wichtigsten Tatbeständen, nach denen Ansprüche ausgeschlossen sind, sind unter der Überschrift „Gibt es Deckungsbeschränkungen?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein orangefarbenes Ausrufezeichen vorangestellt;
5.Ziffer 5Angaben zu dem in § 133 Abs. 2 Z 2 VAG 2016 genannten geografischen Geltungsbereich sind gegebenenfalls unter der Überschrift „Wo bin ich versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein blaues Häkchen vorangestellt;Angaben zu dem in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 2, VAG 2016 genannten geografischen Geltungsbereich sind gegebenenfalls unter der Überschrift „Wo bin ich versichert?“ aufgeführt. Jeder in dieser Rubrik aufgeführten Einzelangabe ist ein blaues Häkchen vorangestellt;
6.Ziffer 6Angaben zu den in § 133 Abs. 2 Z 5 bis 7 VAG 2016 genannten einschlägigen Verpflichtungen sind unter der Überschrift „Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?“ aufgeführt;Angaben zu den in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 5 bis 7 VAG 2016 genannten einschlägigen Verpflichtungen sind unter der Überschrift „Welche Verpflichtungen haben ich bzw. die Bezugsberechtigten?“ aufgeführt;
7.Ziffer 7Angaben zu der in § 133 Abs. 2 Z 3 VAG 2016 genannten Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer sind unter der Überschrift „Wann und wie zahle ich?“ aufgeführt;Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 3, VAG 2016 genannten Prämienzahlungsweise und Prämienzahlungsdauer sind unter der Überschrift „Wann und wie zahle ich?“ aufgeführt;
8.Ziffer 8Angaben zu der in § 133 Abs. 2 Z 8 VAG 2016 genannten Laufzeit des Vertrags sind unter der Überschrift „Wann beginnt und endet die Deckung?“ aufgeführt;Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 8, VAG 2016 genannten Laufzeit des Vertrags sind unter der Überschrift „Wann beginnt und endet die Deckung?“ aufgeführt;
9.Ziffer 9Angaben zu der in § 133 Abs. 2 Z 9 VAG 2016 genannten Vertragsbeendigung sind unter der Überschrift „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“ aufgeführt.Angaben zu der in Paragraph 133, Absatz 2, Ziffer 9, VAG 2016 genannten Vertragsbeendigung sind unter der Überschrift „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“ aufgeführt.
(2)Absatz 2,Bei Bedarf dürfen Unterüberschriften verwendet werden.
In Kraft seit 01.10.2018 bis 31.12.9999
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