§ 3 LSEZE 2015 Erhebungsmerkmale

LSEZE 2015 - Statistische Erhebungen über Exporte und Importe von Dienstleistungen

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Folgende Merkmale werden erhoben:
    1. 1.Ziffer einsdie Identifikationsmerkmale der statistischen Einheit;
    2. 2.Ziffer 2die Gesamtsumme der Erlöse aus den in der Berichtsperiode erbrachten grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Dienstleistungsexporte); sowie davon die Gesamtsumme der Erlöse aus Dienstleistungen, die an Länder außerhalb der EU (EXTRA-EU) erbracht wurden; ferner Angaben zu den zwei Hauptpartnerländern in der Extra-EU;
    3. 3.Ziffer 3die Gesamtsumme der Aufwendungen für die in der Berichtsperiode bezogenen grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Dienstleistungsimporte); sowie davon die Gesamtsumme der Aufwendungen für Dienstleistungen, die aus Ländern außerhalb der EU (EXTRA-EU) bezogen wurden; ferner Angaben zu den zwei Hauptpartnerländern in der Extra-EU.
  2. (2)Absatz 2,Als grenzüberschreitende Dienstleistungen gelten die in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Dienstleistungsarten.
In Kraft seit 15.01.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 LSEZE 2015


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 LSEZE 2015 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 LSEZE 2015


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 LSEZE 2015


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 LSEZE 2015 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis LSEZE 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 LSEZE 2015
§ 4 LSEZE 2015