§ 8 LSD-BG Haftungsbestimmungen

LSD-BG - Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Haftung für Entgeltansprüche gegen Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
  1. (1)Absatz eins,Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach § 3 ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811.Der Auftraggeber als Unternehmer haftet für die sich nach Paragraph 3, ergebenden Entgeltansprüche von entsandten Arbeitnehmern eines Arbeitgebers mit Sitz in einem Drittstaat im Rahmen des Auftrags als Bürge und Zahler nach Paragraph 1357, des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946 aus 1811,.
  2. (2)Absatz 2,Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sind § 14 AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit dies in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.Für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sind Paragraph 14, AÜG oder vergleichbare österreichische Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit dies in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis LSD-BG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 1 LSD-BG Allgemeine Bestimmungen§ 1a LSD-BG Zusätzliche Bestimmungen zum Geltungsbereich im Straßenverkehr für den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2020/1057 und des Anhangs 31 Teil A Abschnitt 2 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland§ 2 LSD-BG Wahrer wirtschaftlicher Gehalt – Beurteilungsmaßstab§ 3 LSD-BG Arbeitsrechtliche Ansprüche und Maßnahmen zu ihrem Schutz§ 4 LSD-BG Urlaubsanspruch§ 5 LSD-BG Anspruch auf Einhaltung der Arbeitszeit und der Arbeitsruhe§ 6 LSD-BG Regelungen für die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung§ 7 LSD-BG Kollektivverträge§ 8 LSD-BG Haftungsbestimmungen§ 9 LSD-BG Haftungsbestimmungen für den Baubereich§ 10 LSD-BG Haftung des Generalunternehmers für Entgeltansprüche gegen Auftragnehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft§ 11 LSD-BG Behörden§ 12 LSD-BG Erhebungen des Amtes für Betrugsbekämpfung§ 13 LSD-BG Kompetenzzentrum LSDB§ 14 LSD-BG Feststellungen von Übertretungen durch den Träger der Krankenversicherung§ 15 LSD-BG Feststellung von Übertretungen durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse§ 16 LSD-BG Zusammenarbeit der Behörden im Inland im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung§ 17 LSD-BG Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten und gegenseitige Amtshilfe§ 17a LSD-BG Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten und gegenseitige Amtshilfe im Straßenverkehr nach der Richtlinie (EU) 2020/1057
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 7 LSD-BG
§ 9 LSD-BG