§ 125e LLDG 1985 (Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz), Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2011 - JUSLINE Österreich
§ 125e LLDG 1985 Übergangsbestimmung zur Dienstrechts-Novelle 2011
LLDG 1985 - Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
In vor dem 1. Jänner 2012 eingeleiteten Disziplinarverfahren sowie auf vor dem 1. Jänner 2012 ausgesprochene (vorläufige) Suspendierungen sind die am 31. Dezember 2011 diesbezüglich geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiter anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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