§ 126 LLDG 1985

LLDG 1985 - Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, BGBl. Nr. 176/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1984, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1966,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1984,, außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.1985 bis 31.12.9999
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