Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Auf Lehrer, deren provisorisches Dienstverhältnis vor dem 1. September 1996 begonnen hat, sind die bis zum Ablauf des 31. August 1996 geltenden Vorschriften über die Definitivstellung weiter anzuwenden.
In Kraft seit 01.09.1996 bis 31.12.9999
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