§ 13 lfs BilDokV 2023 (Bildungsdokumentationsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen 2023), Verweise auf Bundesgesetze - JUSLINE Österreich
§ 13 lfs BilDokV 2023 Verweise auf Bundesgesetze
lfs BilDokV 2023 - Bildungsdokumentationsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen 2023
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 24.06.2023 bis 31.12.9999
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