Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin ist je Schule im Ausmaß von einer Werteinheit pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte in die Lehrverpflichtung einzurechnen.
In Kraft seit 13.06.2012 bis 31.12.9999
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