§ 1 LFNebLV Leitung mehrtägiger Schulveranstaltungen

LFNebLV - Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.

In Kraft seit 13.06.2012 bis 31.12.9999
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