Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen. Die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung ist im Ausmaß von 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet, in die Lehrverpflichtung einzurechnen.
Die Verwendung der Lehrpersonen an mit land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes organisatorisch verbundenen Lehreinrichtungen (wie Lehrbetrieb, Lehrforst, Lehrhaushalt, Kellerei) oder an Versuchsanstalten, soweit diese Tätigkeiten im Rahmen einer bestehenden Diensteinteilung vorgesehen sind, ist für zwei tatsächlich geleistete Stunden als eine Werteinheit in die Lehrverpflichtung einzurechnen.
Die Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin ist je Schule im Ausmaß von einer Werteinheit pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte in die Lehrverpflichtung einzurechnen.
Die Verwendung als Erziehungsleiter oder Erziehungsleiterin an mit land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten des Bundes organisatorisch verbundenen Internaten ist wie folgt in die Lehrverpflichtung einzurechnen:
2 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 50 Internatsschüler,2 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 50 Internatsschüler,
3 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 100 Internatsschüler,3 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 100 Internatsschüler,
4 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 150 Internatsschüler,4 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 150 Internatsschüler,
5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 200 Internatsschüler,5 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 200 Internatsschüler,
6 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 250 Internatsschüler,6 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 250 Internatsschüler,
7 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 300 Internatsschüler,7 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 300 Internatsschüler,
8 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 350 Internatsschüler,8 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 350 Internatsschüler,
9 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III bis 400 Internatsschüler,9 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bis 400 Internatsschüler,
10Ziffer 10 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III ab 401 InternatsschülernWochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei ab 401 Internatsschülern
Schülerinnen und Schülern | Werteinheiten |
bis 200 | 2,5 |
201 bis 400 | 3,3 |
401 bis 500 | 3,75 |
501 bis 600 | 4,2 |
601 bis 700 | 4,65 |
701 bis 800 | 5,1 |
801 bis 900 | 5,55 |
901 bis 1000 | 6 |
1001 bis 1100 | 6,45 |
1101 bis 1200 | 6,9 |
1201 bis 1300 | 7,35 |
1301 bis 1400 | 7,8 |