§ 63 LEG

LEG - Salzburger Landeselektrizitätsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Inkrafttreten nach der Wiederverlautbarung 1999

novellierter Bestimmungen und

Übergangsbestimmungen dazu

 

§ 63

 

Die §§ 60 Abs 1 und 62 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 01.01.2002
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