Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.06.2025
Dem Beamten der Allgemeinen Verwaltung und dem Beamten in handwerklicher Verwendung gebührt neben dem Gehalt eine ruhegenussfähige Verwaltungsdienstzulage. Sie beträgt bei Beamten
in den Dienstklassen
Euro
III bis Vrömisch III bis V
193,80 Euro
VI bis IXrömisch VI bis IX
246,20 Euro
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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