§ 4 KVV 1999 Anzahl der Kontingenterlaubnisse

KVV 1999 - Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026

Die Gesamtzahl der zu vergebenden Kontingenterlaubnisse ergibt sich aus den jeweiligen zwischenstaatlichen Vereinbarungen; die jeweils zur Verfügung stehenden Kontingenterlaubnisse sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu vergeben.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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