§ 3 KVV 1999 Aufteilung der Kontingenterlaubnisse auf die Länder

KVV 1999 - Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat die durch die Landeshauptmänner zu vergebenden Kontingenterlaubnisse nach Anhörung der Wirtschaftskammer Österreich unter Beachtung von volkswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Erfordernissen auf die Länder aufzuteilen.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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