Anl. 1 KT-AV (Kardiotechniker-Ausbildungsverordnung), Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker/zur diplomierten Kardiotechnikerin – Theoretische Ausbildung - JUSLINE Österreich
Anl. 1 KT-AV Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker/zur diplomierten Kardiotechnikerin – Theoretische Ausbildung
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.)
In Kraft seit 08.09.2001 bis 31.12.9999
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