Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die Versicherten erhalten alle für Pflichtversicherte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz vorgesehenen gesetzlichen und satzungsmäßigen Leistungen mit Ausnahme des Kranken- und Wochengeldes.
In Kraft seit 01.01.1998 bis 31.12.9999
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