Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
In der Kommission sind alle Bundesministerien unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport mit jeweils einem Mitglied und für den Fall der Verhinderung mit einem Ersatzmitglied vertreten.
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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