§ 4 K-LSG 2002

K-LSG 2002 - Kärntner Landessymbolegesetz (K-LSG 2002)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 4

Aussehen

 

(1) Das Land Kärnten führt als Landeswappen das historische Wappen.

 

(2) Der Schild des Landeswappens ist von Gold und Rot gespalten; vorn sind drei schwarze, rotbezungte und gewaffnete Löwen übereinander, hinten ein silberner Balken. Der gekrönte Turnierhelm mit rot-goldenen Decken trägt zwei goldene Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.

 

(3) Die bildliche Darstellung des Kärntner Landeswappens enthält die Anlage 1 zu diesem Gesetz in Farb- und Schwarzdruck.

In Kraft seit 01.05.2003 bis 31.12.9999
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