§ 7 K-LMFG

K-LMFG - Kärntner Landesmusikschul-Förderbeitragsgesetz - K-LMFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 7

In- und Außer-Kraft-Treten

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines § 5 am dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

 

(2) § 5 tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.

 

(3) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Landes-Musikschulabgabe, LGBl Nr 7/2002, außer Kraft. Dieses Gesetz bleibt für Abgabenzeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, weiterhin anwendbar.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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