§ 41 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 41

Weißensee

 

Der Gemeinde Weißensee wird jener Teil der Marktgemeinde Greifenburg angeschlossen, der östlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 2074/1 und 2012, KG Bruggen, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Bruggen und Weißbriach, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 2012, 2020, 2043, 2042, 2041, 2040, 2037/1, 2032, 1912, 1928, 1929, 1922, 1971 und 1981/1, alle KG Bruggen, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1970 uns 1981/1, KG Bruggen, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Bruggen und Radlach.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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