§ 39 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 39

Lurnfeld

 

(1) Die Gemeinde Möllbrücke, die Marktgemeinde Sachsenburg in dem sich aus § 40 ergebenden Gebietsumfang und die Gemeinde Pusarnitz werden zur Marktgemeinde Lurnfeld vereinigt.

 

(2) Die Marktgemeinde Lurnfeld ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Marktgemeinde Sachsenburg, der Gemeinde Möllbrücke und der Gemeinde Pusarnitz.

 

(3) Von der Gemeinde Lendorf wird der Marktgemeinde Lurnfeld jener Teil angeschlossen, der südwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom gemeinsamen Schnittpunkt der Grenze der Grundstücke 230/5, 232/2 und 1738/1 (Weg), KG Lendorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Lendorf und Möllbrücke III, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1738/1 und 269/2, KG Lendorf, bis zum südöstlichsten Punkt des Grundstückes 269/2, KG Lendorf; von diesem Punkt in einer geraden Linie senkrecht auf die Mittellinie des Drauflusses, bis zum Schnittpunkt der geraden Linie mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Lendorf und Gschieß (Mittellinie des Drauflusses).

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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