Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Rechtsgeschäfte über Vorgänge, für die eine Genehmigung aufgrund dieses Bundesgesetzes erforderlich ist, gelten kraft Gesetzes als unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Genehmigung erteilt wird.
In Kraft seit 25.07.2020 bis 31.12.9999
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