§ 4 HlSchG Erlöschen des Anspruches

HlSchG - Halbleiterschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Der Anspruch erlischt fünfzehn Jahre nach dem Tag der ersten Aufzeichnung, wenn die Topographie bis dahin weder

  1. 1.Ziffer einsnicht bloß vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, noch
  2. 2.Ziffer 2beim Patentamt angemeldet worden ist.
In Kraft seit 01.10.1988 bis 31.12.9999
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