Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.08.2026
Wird zum 1. Juli 2016 eine Rentenleistung im Vorschussweg erbracht, hat die Zuerkennung der Leistung im Rechtsanspruch durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zu erfolgen.
In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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