Anl. 1 GuK-LFV 2026 Lehraufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege

GuK-LFV 2026 - Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.10.2026
  1. I.Ziffer römisch einsGrundlagen der Pflegepädagogik
  2. I.1.Ziffer römisch eins Punkt einsBerufs- und Bildungspolitik

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsanalysiert und erfasst Gesundheits-, Pflege- und Berufsbildungssysteme im Kontext historischer Entwicklungen (national und international) und leitet daraus Gestaltungsoptionen und Grenzen für die Aus- und Weiterbildung ab;
  2. 2.Ziffer 2analysiert und bewertet bildungspolitische und gesundheits-/pflegepolitische Prozesse, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen, identifiziert (Mit-)Gestaltungsmöglichkeiten und leitet daraus Schlussfolgerungen für die Aus- und Weiterbildung ab;
  3. 3.Ziffer 3wendet Kriterien zur Bewertung politischer Positionen insbesondere unter dem Aspekt der Intersektionalität an und entwickelt eigene begründete Positionen hinsichtlich bildungs-, gesundheits-, berufs- und klimapolitischer Fragen;
  4. 4.Ziffer 4ist in der Lage, auf Basis vertiefter Kenntnisse der berufsrechtlich relevanten Rahmenbedingungen der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe in der interprofessionellen Arbeit den eigenen Verantwortungsbereich, den übertragenen Verantwortungsbereich, die jeweiligen Delegationsermächtigungen und die berufs-, sonstige zivil- und strafrechtliche Haftung zu beachten.
  1. I.2.Ziffer römisch eins Punkt 2Wissenschaftliche Paradigmen von Pflegewissenschaft, Bildungs- und zentralen Bezugswissenschaften

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsist in der Lage, im Zusammenhang mit pflegedidaktischen Fragestellungen und Diskursen wissenschaftstheoretische, forschungsmethodische und berufsfeldanalytische Kenntnisse zu verknüpfen;
  2. 2.Ziffer 2ist in der Lage, wissenschaftliche Erkenntnisse und Theorien der Bildungswissenschaften und der Pflegewissenschaft sowie der zentralen Bezugswissenschaften kritisch zu hinterfragen und daraus Schlussfolgerungen für das künftige pädagogische Handeln zu ziehen;
  3. 3.Ziffer 3ist in der Lage, Grundlagenwissen in Bezug auf die bildungswissenschaftlichen Theorien zu reflektieren, und kann dieses unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des Berufsfeldes der Pflege kritisch bewerten;
  4. 4.Ziffer 4verfügt über die Fähigkeit, verschiedene relevante Studiendesigns in ihrer Unterschiedlichkeit zu erläutern, auf ethische Prinzipien hin zu überprüfen und ihre Möglichkeiten und Grenzen zu erklären;
  5. 5.Ziffer 5ist in der Lage, die Auswahl relevanter Forschungsdesigns und -methoden zu begründen bzw. die Eignung gewählter Studiendesigns und Forschungsmethoden kritisch zu hinterfragen;
  6. 6.Ziffer 6verfügt über die Fähigkeit, ethische Problemfelder in der Pflege zu identifizieren, sie vor dem Hintergrund persönlicher und professioneller Haltungen sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse im Kontext von Lernsituationen zu diskutieren, und gemeinsam mit Auszubildenden diesbezügliche Handlungsoptionen zu erarbeiten;
  7. 7.Ziffer 7richtet ihr/sein berufliches Handeln auf Basis des aktuellen Forschungs- und Entwicklungsstands der Pflegedidaktik und Pflegepädagogik sowie der Pflegewissenschaft aus, insbesondere in Hinblick auf die Professionalisierung der Pflege;
  8. 8.Ziffer 8ist in der Lage, auf Basis von Kenntnissen der Indikatoren, Methoden und Instrumente zur Förderung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit Maßnahmen zu vermitteln, die eine offene Sicherheitskultur sowie die Vermeidung von Fehlern und unerwünschten Ereignissen fördern.
  1. I.3.Ziffer römisch eins Punkt 3Entwicklung einer professionellen Identität

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsidentifiziert sich mit der Rolle der Pflegepädagogin / des Pflegepädagogen u. a. als Ergebnis einer reflexiven Auseinandersetzung mit der eigenen Berufsbiografie;
  2. 2.Ziffer 2vermittelt Werte und nimmt eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung der gesellschaftlichen Diversität ein;
  3. 3.Ziffer 3unterstützt selbstbestimmtes Handeln und Urteilen;
  4. 4.Ziffer 4reflektiert mit Auszubildenden das Spannungsfeld zwischen pflegefachlichen Ansprüchen einerseits und deren Umsetzbarkeit in der Praxis andererseits;
  5. 5.Ziffer 5zeigt die Fähigkeit, aufgrund persönlicher und rollenspezifischer Reflexion das Wesen von Interaktionsarbeit vermitteln zu können;
  6. 6.Ziffer 6ist in der Lage, auf Basis einer vertieften Fachkenntnis in pflegefachlichen Themenbereichen bzw. in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement eine themenspezifische Expertenrolle zu entwickeln;
  7. 7.Ziffer 7ist in der Lage, auf Basis systematischer Erweiterung pflegewissenschaftlicher Kenntnisse in pflegefachlichen Themenbereichen bzw. in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsma-nagement ihre/seine fachliche Vertiefung zum einen für ihr/sein pädagogisches Handeln und zum anderen für die Rolle einer Multiplikatorin / eines Multiplikators für Kolleginnen/Kollegen in der theoretischen und praktischen Lehre nutzbar zu machen;
  8. 8.Ziffer 8übernimmt unter Berücksichtigung der angestrebten bzw. bestehenden pflegefachlichen Expertise bzw. der Expertise in Bezug auf Bildungsentwicklung und Bildungsmanagement sowie auf die eigenen Interessen und Belastungsgrenzen Verantwortung für die persönliche und berufliche/pflegefachliche Weiterentwicklung;
  9. 9.Ziffer 9initiiert innovative Prozesse auf pädagogischer, struktureller, pflegepraktischer und bildungs-/pflegepolitischer Ebene und wirkt an ihrer Durchführung und Evaluierung mit;
  10. 10.Ziffer 10ist in der Lage, Auszubildenden die Bedeutung und Verantwortung der Pflege im globalen Gesundheitskontext zu vermitteln sowie für die Zusammenhänge zwischen Klima- und Umweltveränderungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen zu sensibilisieren;
  11. 11.Ziffer 11ist in der Lage, die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung bei Gesundheitsförderung und Prävention sowie jene der Förderung der Gesundheitskompetenz Lernender zu erkennen, und kann ihr/sein pädagogisches Handeln danach ausrichten.

  1. II.Ziffer römisch zweiBildungsentwicklung und Bildungsmanagement

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsist in der Lage, nationale und internationale Entwicklungen in der Curriculumforschung zu analysieren und für das eigene berufliche Handeln zu nutzen;
  2. 2.Ziffer 2diskutiert bildungspolitische und pflegepolitische Vorgaben kritisch und lässt Erkenntnisse aus diesem Diskurs in curriculare Entwicklungsprozesse einfließen;
  3. 3.Ziffer 3berücksichtigt und integriert didaktische Theorien, Modelle und Konzepte bei der Entwicklung schulinterner Curricula im Bewusstsein, dass deren Ausgestaltung explizit ein Berufs-, Handlungs-, Bildungs- und Lernverständnis zugrunde gelegt werden muss;
  4. 4.Ziffer 4ist in der Lage, unter Berücksichtigung lernortspezifischer Bedingungen an der Erstellung, Analyse und Evaluation von Dokumenten mitzuarbeiten, die Bildungsangebote strukturieren.

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsanalysiert systematisch den Forschungs- und Entwicklungsstand bezüglich der pflegespezifischen Gestaltung von Lernorten und Lernortkooperation sowie des pflegekompetenzfördernden Lernens;
  2. 2.Ziffer 2setzt Konzepte von Lernorten und Lernortkooperation auf Basis eines differenzierten Verständnisses davon unter der Berücksichtigung ethischer und sozialer Verantwortung um;
  3. 3.Ziffer 3passt inhaltliche und methodische Gestaltungsspielräume den vorhandenen lernortspezifischen Bedingungen an;
  4. 4.Ziffer 4schafft Bedingungen, die eine Vernetzung aller am Lernprozess Beteiligten an verschiedenen Lernorten fördern, und leistet Überzeugungsarbeit für die Notwendigkeit dieser Vernetzung;
  5. 5.Ziffer 5reflektiert gemeinsam mit Pflegepädagoginnen/Pflegepädagogen bzw. Praxisanleiterinnen/Praxisanleitern pflegeberufliche Schlüsselprobleme vor dem Hintergrund der Perspektiven „Theorie“ und „Praxis“ und entwirft mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten zur kompetenzfördernden Ausgestaltung pflegespezifischer Lernorte.

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsversteht aus pflege- und bildungspolitischer sowie ökonomischer Perspektive den Zusammenhang zwischen und Einflussfaktoren von Bedarf, Angebot und Nachfrage von Bildungsangeboten in der Pflege;
  2. 2.Ziffer 2kennt notwendige Bedingungen für Entwicklungsprozesse der Ausbildungseinrichtung auf organisatorischer, strategischer und pädagogischer Ebene vor dem Hintergrund relevanter Theorien und Konzepte und wirkt bei der Umsetzung dieser Prozesse mit; sie/er berücksichtigt dabei insbesondere Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Diversität, Internationalisierung und Digitalisierung;
  3. 3.Ziffer 3hat Einblick in die (Weiter-)Entwicklung von Bildungsangeboten und deren Leistungsspektren auf Basis relevanter Gesetze und Verordnungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe;
  4. 4.Ziffer 4ist in der Lage, auf Basis theoretischer Kenntnisse unterschiedliche Führungsverständnisse sowie die zugrundeliegenden Werte und Haltungen zu erkennen und deren Bedeutung zu reflektieren;
  5. 5.Ziffer 5ist in der Lage, auf Basis vertieften theoretischen Wissens in der Pflege- und Bildungsforschung Projekte zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (auf der Grundlage evidenzbasierter Indikatoren) in der Einrichtung zu initiieren, zu leiten und zu begleiten;
  6. 6.Ziffer 6wendet Methoden des Selbst- und Zeitmanagements an und setzt in nicht vorhergesehenen Situationen Prioritäten;
  7. 7.Ziffer 7ist in der Lage, selbstständig Arbeitsgruppen zu initiieren und zu leiten sowie die Expertise von Kolleginnen/Kollegen bzw. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zielführend zu nutzen;
  8. 8.Ziffer 8hat Einblick in den gesamtorganisatorischen Bedarf an materiellen Ressourcen für die Lehre und ist in der Lage, in nicht vorhersehbaren Situationen diesbezüglich kreative Lösungen zu entwickeln;
  9. 9.Ziffer 9verfügt über grundlegende Kenntnisse bezüglich Ressourcen- und Budgetplanung für den eigenen Funktionsbereich;
  10. 10.Ziffer 10ist in der Lage, digitale Systeme für den Unterricht sowie Neuerungen im Bereich der Digitalisierung im eigenen Funktionsbereich zu nutzen und notwendigen Veränderungsbedarf in diesem Bereich zu erkennen;
  11. 11.Ziffer 11ist in der Lage, an Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Pflegepraxis und und Ausbildungspartner zur Stärkung des Theorie-Praxis-Transfers mitzuwirken;
  12. 12.Ziffer 12ist in der Lage, pflegerische Bildungsangebote anhand fundierter Evaluationsmethoden in Bezug auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszuwerten;
  13. 13.Ziffer 13ist in der Lage, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie des Gewaltschutzes im eigenen Funktionsbereich selbstständig und nachhaltig mitzugestalten;
  14. 14.Ziffer 14ist in der Lage, Konfliktgespräche mit Kolleginnen/Kollegen zu führen und kreative Lösungen dafür zu entwickeln;
  15. 15.Ziffer 15hat Einblick in theoriegeleitete Personalentwicklungsmaßnahmen – von der Personalwerbung über die Karriereplanung und die innerbetriebliche Fortbildung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen;
  16. 16.Ziffer 16ist in der Lage, Konzepte interprofessioneller Lehre zu entwickeln und zu implementieren.

  1. III.Ziffer römisch dreiLehren und Lernen

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsreflektiert pflegedidaktische Überlegungen und entscheidet theoriegeleitet, an welchen Lernorten welche Lernprozesse umgesetzt werden können;
  2. 2.Ziffer 2interpretiert Rahmenlehrpläne reflexiv und gestaltet eigenverantwortlich die dort zur Verfügung stehenden Freiräume;
  3. 3.Ziffer 3wendet verschiedene didaktische Ansätze für die Planung, Durchführung und Nachbereitung theoretischer und praktischer Lehr- und Lernsituationen, die im Rahmen handlungsfeldorientierten Lernens gestaltet werden, an;
  4. 4.Ziffer 4fördert die pflegeberufliche Identitätsentwicklung der Lernenden in der theoretischen und praktischen Ausbildung durch Berücksichtigung zentraler Bezugspunkte wie der Gesundheitsförderung und der interaktiven sowie ethischen Aspekte in der Pflege und stellt Kontinuität bei der Begleitung individueller Lernprozesse sicher;
  5. 5.Ziffer 5ist in der Lage, die Herausforderung des doppelten Handlungsbezugs (Unterrichtssituation, Pflegesituation) zu reflektieren;
  6. 6.Ziffer 6gestaltet theoretische und praktische Lehr- und Lernsituationen vor dem Hintergrund bildungstheoretischer Überlegungen und interprofessioneller Zusammenarbeit und setzt Methoden, Konzepte und Medien ein, die ein eigenverantwortliches Lernen ermöglichen und fördern;
  7. 7.Ziffer 7ist in der Lage, bei der Gestaltung der theoretischen und praktischen Lehr- und Lernsituationen die Diversität der Lernenden unter Berücksichtigung der kulturellen Sicherheit und ihrer Lernbiografien sowie der Lernorte und der strukturellen Bedingungen zu berücksichtigen;
  8. 8.Ziffer 8knüpft an vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten der Auszubildenden an und berücksichtigt dabei deren Diversität, insbesondere in Bezug auf ihre individuellen Stärken und Schwächen;
  9. 9.Ziffer 9reagiert situativ angepasst und flexibel auf die Notwendigkeit, pflegedidaktische Entscheidungen anzupassen;
  10. 10.Ziffer 10schafft durch die Integration digitaler Lehr- und Lernformen flexible Möglichkeiten, auf kurzfristige Veränderungen des Lehr- und Lernsettings zu reagieren;
  11. 11.Ziffer 11kann den Kompetenzerwerb sowohl im theoretischen als auch im praktischen Unterricht durch die Förderung bewusster Wahrnehmung und Reflexion begleiten;
  12. 12.Ziffer 12trägt Reflexionsergebnissen in der weiteren Planung und Gestaltung theoretischer und praktischer Lehr- und Lernsituationen Rechnung;
  13. 13.Ziffer 13fördert die interprofessionelle Zusammenarbeit in der theoretischen und praktischen Ausbildung durch innovative Lernsituationen und theoretisches Wissen zu den unterschiedlichen Berufsbildern und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsnimmt den Lernenden gegenüber eine wohlwollende, wertschätzende Haltung ein und berücksichtigt bei der Bewertung kriteriengeleitet ihren Entwicklungsstand und ihre Potenziale;
  2. 2.Ziffer 2reflektiert Chancen und Grenzen verschiedener Methoden der Leistungsfeststellung bzw. der Kompetenzerfassung und wendet ausgewählte Formate lernortbezogen sowie dem Prüfungsanlass und dem Inhalt, der überprüft werden soll, entsprechend an;
  3. 3.Ziffer 3wirkt bei der Weiterentwicklung von Bewertungsformaten mit und berücksichtigt dabei die Konsequenzen für die Lehr- und Lernprozesse.

DIE ABSOLVENTIN / DER ABSOLVENT

  1. 1.Ziffer einsist in der Lage, Lernberatung vor dem Hintergrund theoretischer Ansätze in einem für die Lernenden konstruktiven Setting durchzuführen;
  2. 2.Ziffer 2kann Auszubildende unter Berücksichtigung alters- und entwicklungsspezifischer Unterschiede dazu befähigen, Lernmöglichkeiten selbstgesteuert für den Kompetenzerwerb zu nutzen;
  3. 3.Ziffer 3erkundet gemeinsam mit den Lernenden Lernbedarfe und entwickelt diesbezüglich neue Handlungsmöglichkeiten;
  4. 4.Ziffer 4versteht den Nutzen der Dualität der Ausbildung und fördert die Wissenszirkulation zwischen Theorie und Praxis;
  5. 5.Ziffer 5unterstützt Auszubildende bei der Entwicklung eines kritischen Denkvermögens, ebenso bei der Umsetzung einer evidenzbasierten Praxis;
  6. 6.Ziffer 6berücksichtigt Spannungsfelder, die eine duale Ausbildung erzeugen kann und erarbeitet mit den Lernenden Strategien zu ihrer positiven Bewältigung;
  7. 7.Ziffer 7ist sensibilisiert für die Widersprüchlichkeit zwischen Sein und Sollen der gelebten Berufspraxis und erarbeitet mit den Auszubildenden Schutzfaktoren für die psychische Gesundheit zur Förderung ihrer Resilienz;
  8. 8.Ziffer 8verfügt über ausreichendes Wissen, um sich mit Interaktions-/Verhaltensmustern und Glaubenssätzen auseinanderzusetzen, leitet daraus Konsequenzen für die Kommunikation und die Beziehungsgestaltung zu Lernenden einerseits und zu Berufskolleginnen/-kollegen andererseits ab.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
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