Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.10.2026
In- und Außerkrafttreten
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), BGBl. II Nr. 453/2005, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2005,, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 GuK-LFV 2026
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 GuK-LFV 2026 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 GuK-LFV 2026