§ 9 GuK-LFV 2026 Schlussbestimmungen

GuK-LFV 2026 - Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung 2026

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.10.2026
In- und Außerkrafttreten
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), BGBl. II Nr. 453/2005, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Anerkennung von Ausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung – GuK-LFV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2005,, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
In Kraft seit 01.10.2026 bis 31.12.9999
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