§ 424 GSVG

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.01.2026
§ 424.Paragraph 424,

Die §§ 7a und 229h in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2025 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Die Paragraphen 7 a und 229h in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2025, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

In Kraft seit 30.12.2025 bis 31.12.9999
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