Abweichend von § 29 Abs. 2 sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren: Abweichend von Paragraph 29, Absatz 2, sind die zu überweisenden Beträge in den Jahren 2026 bis 2030 um folgende Beträge zu reduzieren:
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