Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Ein bestehendes Konto natürlicher Personen, das nach diesem Hauptstück als meldepflichtiges Konto identifiziert wurde, gilt in allen Folgejahren als meldepflichtiges Konto, es sei denn, der Kontoinhaber ist keine meldepflichtige Person mehr.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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