Den Berufsoffizieren gebührt eine ruhegenußfähige Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt
in den Dienstklassen | bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist | Dienstzulage Euro | ||
III und IV römisch IV | Fähnrich | 125,5 | ||
Leutnant | 157,4 | |||
Oberleutnant | 189,1 | |||
Hauptmann | 220,9 | |||
ab V |
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| 245,3 |
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