§ 145 GehG Vergütung für Wachebeamte

GehG - Gehaltsgesetz 1956

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 83 ist auf die Vergütung für Wachebeamte anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 145 GehG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 145 GehG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

4 Entscheidungen zu § 145 GehG


Entscheidungen zu § 145 GehG


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 145 GehG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 145 GehG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GehG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 144b GehG
§ 145a GehG