§ 144 GehG Vergütung für besondere Gefährdung

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 82 ist auf Wachebeamte anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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