§ 144b GehG Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 82b ist auch auf Wachebeamte anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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