§ 20b FSVG (weggefallen)

FSVG - Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
§ 20b FSVG seit 31.12.2012 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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