§ 20b FSVG (weggefallen)

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 20b FSVG seit 31.12.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.1992 bis 31.12.2012
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden§ 20b FSVG seit 31.12.2012 weggefallen.

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