Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Abwicklung des Prozesses betreffend die Gutachtenserstellung hat nach Maßgabe des Anhanges III, Teil B, zu erfolgen. Die Abwicklung des Prozesses betreffend die Gutachtenserstellung hat nach Maßgabe des Anhanges römisch drei, Teil B, zu erfolgen.
In Kraft seit 29.12.2012 bis 31.12.9999
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