Anl. 2 FMV 2015 Die Mitteilung ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält. Die Mitteilung gilt erst als eingebracht, wenn eine ausdrückliche Empfangsbestätigung der Meldeste

FMV 2015 - Fonds-Melde-Verordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. 1.Ziffer einsLEI (Legal Entity Identifier) der registrierten Verwaltungsgesellschaft
  2. 2.Ziffer 2International Securities Identification Number (ISIN) und Bezeichnung
  3. 3.Ziffer 3Angabe, ob
    1. a)Litera aein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    2. b)Litera bein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    3. c)Litera cein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder
    4. d)Litera dein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre
    vorliegt
  4. 4.Ziffer 4Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)
  5. 5.Ziffer 5Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)
  6. 6.Ziffer 6Beginn des ersten Geschäftsjahres
  7. 7.Ziffer 7Ende des Fondsgeschäftsjahres
  8. 8.Ziffer 8Status des Fonds
    1. a)Litera aA – aktiv
    2. b)Litera bB – beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum
  9. 9.Ziffer 9Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegtAngabe, ob der Fonds der KESt gemäß Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b, EStG 1988 unterliegt
  10. 10.Ziffer 10Steuerlicher Vertreter

Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer 2, InvFG 2011 und Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins, ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.

In Kraft seit 14.04.2025 bis 31.12.9999
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