Die Fristberechnung richtet sich nach § 108 der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, wobei abweichend von § 108 Abs. 2 BAO die Frist nicht mit Ablauf des Tages, sondern um 16 Uhr endet. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag, 24. oder 31. Dezember ist abweichend von § 108 Abs. 3 BAO der letzte davorliegende Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Fristberechnung richtet sich nach Paragraph 108, der Bundesabgabenordnung – BAO, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1961,, wobei abweichend von Paragraph 108, Absatz 2, BAO die Frist nicht mit Ablauf des Tages, sondern um 16 Uhr endet. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag, 24. oder 31. Dezember ist abweichend von Paragraph 108, Absatz 3, BAO der letzte davorliegende Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen.
Firma samt Rechtsformzusatz:
LEI:
Sitz (PLZ, Ort, Straße, Land):
UID-Nummer:
Firmenbuch-Nummer (oder vergleichbare ausländische Registernummer):
2. Elektronische Zustellung an VerwaltungsgesellschaftE-Mail des/der Empfangsberechtigten:
CC E-Mail für Rechnungskopien:
3 Steuerlicher VertreterName/Firma:
3.1 Ansprechpartner steuerlicher VertreterVor-/Nachname:
Telefon:
E-Mail:
3.2 E-Mail-Adresse des steuerlichen Vertreters zur Weiterleitung im Falle von Rückfragen an diesen (z. B. durch Anteilsinhaber)E-Mail:
Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer 2, InvFG 2011 und Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins, ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.
Beispiel: xxxx_2011-09-12_001.csv ODER xxxx_2011-09-12_104600000.csv
Der Dateiname muss eindeutig sein.
2. FileformatComma Separated File, Trennzeichen ';'
Zahlenformat: Punkt oder Komma als Dezimaltrennzeichen, KEINE Tausendertrennzeichen
Beispiel: 123456.1234 ODER 123456,1234
Anzahl der Nachkommastellen: 4
Bei weniger als 4 gemeldeten Nachkommastellen werden die nicht gemeldeten Nachkommastellen mit 0 aufgefüllt; Daten mit mehr als 4 Nachkommastellen werden als Fehler zurückgewiesen.
3. Ablauf der Steuerdatenmeldung bis zur VeröffentlichungDie Steuerdatenmeldung an die Meldestelle erfolgt via MFT im definierten Fileformat. In einem Meldefile können mehrere Steuerdatenmeldungen enthalten sein.
Die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚NEW‘ oder ‚UPDATE‘ an die Meldestelle hat bis spätestens 15 Uhr zu erfolgen und muss immer die gesamten Meldedaten je Stichtag und ISIN umfassen; die korrespondierende Meldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ hat bis 15:25 Uhr zu erfolgen.
Die Steuerdatenmeldung wird bei der Meldestelle dahingehend geprüft, ob alle erforderlichen Felder gemäß dieser Verordnung befüllt sind, und verarbeitet. Treten bei der Prüfung Fehler auf, schickt die Meldestelle eine Fehlermeldung (Status ‚ERROR‘) an den Steuerlichen Vertreter zurück und die Steuerdatenmeldung muss zur Gänze neu übermittelt werden.
Ist die Steuerdatenmeldung formal in Ordnung, errechnet die Meldestelle die daraus abgeleiteten Daten und retourniert diese zur Bestätigung an den Steuerlichen Vertreter. Der Status dieser Meldung ist ‚OPEN‘.
Die Bestätigung der Steuerdatenmeldung und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Steuerlichen Vertreter erfolgt durch Rückmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘.
Nach Einlangen der Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ bei der Meldestelle retourniert die Meldestelle die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚FINAL‘ als Bestätigung, die Freigabe der zu veröffentlichenden Steuerdatenmeldung des Steuerlichen Vertreters erhalten zu haben. Damit gilt die Meldung als eingebracht.
Datenmeldungen mit dem Status ‚OPEN‘ können, so der Steuerliche Vertreter einen Fehler erkennt, noch gelöscht werden. Dazu ist die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚DELETE‘ an die Meldestelle zu übermitteln. Die ursprüngliche Steuerdatenmeldung wird von der Meldestelle mit dem Status ‚DELETED‘ versehen und dem Steuerlichen Vertreter zurück bestätigt. Es erfolgt keine Veröffentlichung der Meldung.
Eine bereits veröffentlichte Steuerdatenmeldung kann nicht mehr gelöscht werden. Es besteht jedoch gemäß § 4 Abs. 1 die Möglichkeit, eine Korrektur der Steuerdatenmeldung zu übermitteln. Der Status für eine korrigierte Steuerdatenmeldung lautet ‚UPDATE‘.Eine bereits veröffentlichte Steuerdatenmeldung kann nicht mehr gelöscht werden. Es besteht jedoch gemäß Paragraph 4, Absatz eins, die Möglichkeit, eine Korrektur der Steuerdatenmeldung zu übermitteln. Der Status für eine korrigierte Steuerdatenmeldung lautet ‚UPDATE‘.
4. FileaufbauReihenfolge | Datensatz Typ | Code für | Anzahl |
1 | Start | “START” | 1 (Pflichtfeld) |
2 | Status | “STATUS” | 1 (Pflichtfeld) |
3 | Ergänzende Angaben | „EA“ | 0..1 (optional) (Pflichtfeld, wenn Ausschüttungs-meldung) |
4 | Erträge (nicht länderspezifische Daten) | “E” | 0..n (optional) |
5 | Dividenden | “D” | 0..n (optional) |
6 | Zinsen | “Z” | 0..n (optional) |
7 | Zinsen Altemissionen | “ZA” | 0..n (optional) |
8 | Ausschüttungen ausländischer Subfonds | “AS” | 0..n (optional) |
9 | Steuerliche Behandlung | “STB” | 0..n (optional) |
10 | Ende Datensatz | “END” | 1 (Pflichtfeld) |
Der gesamte Block kann sich innerhalb eines Files für mehrere ISINs wiederholen.
Beschreibung Datensatz StartSpalte | Datenfeld | Format* | Beschreibung |
1 | Code für Datensatz | “START” | Pflichtfeld |
2 | ISIN | X(12) | Pflichtfeld |
3 | Art | X(8) InvF – Investmentfonds gemäß InvFG, der nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre ImmoInvF – Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre AIF – Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre ImmoAIF – AIF in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre | Pflichtfeld |
4 | Ertragstyp | X(1) | Pflichtfeld |
5 | Fondswährung Währungscode | X(3) | Pflichtfeld |
6 | Geschäftsjahr-Beginn | X(10) | Pflichtfeld |
7 | Geschäftsjahr-Ende | X(10) | Pflichtfeld |
8 | Meldung Jahresdaten | X(4) JA (Default) / NEIN |
|
9 | Meldezeitraum Beginn | X(10) | Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung |
10 | Meldezeitraum Ende | X(10) | Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung |
11 | Anzahl Anteile zum Ende des Meldezeitraums | Numerisch, | Pflichtfeld |
12 | Meldedatum | X(10) | Optional (nur von Meldestelle) |
13 | Sitzland Fonds | X(2) | Pflichtfeld |
14 | Selbstnachweis ** | X(4) | Optional |
15 | Öffentliches Angebot | X(4) JA (Default) / NEIN | Pflichtfeld |
16 | Mehr als 50 Anteilsinhaber | X(4) JA / NEIN (Default) | Pflichtfeld |
17 | Name der Anteilsgattung des Fonds | X(45) | Optional |
18 | Fonds unterliegt der KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988Fonds unterliegt der KESt auf Zinsen gem. Paragraph 98, EStG 1988 | X(4) | Pflichtfeld |
19 | Quellensteuer wurde ausschließlich als Aufwand abgezogen – eine Anrechnung ist nicht zulässig. | X(4) | Pflichtfeld |
20 | Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG 2011 od. § 40 Abs. 1 Z 2 ImmoInvFG); es ist zulässig die Anzahl der Anteile zu einem Zeitpunkt, der bis zu 10 Bankarbeitstage vor dem Zuflusszeitpunkt liegt, anzugeben.Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, InvFG 2011 od. Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer 2, ImmoInvFG); es ist zulässig die Anzahl der Anteile zu einem Zeitpunkt, der bis zu 10 Bankarbeitstage vor dem Zuflusszeitpunkt liegt, anzugeben. | Numerisch, | Pflichtfeld |
21 | LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds | X(20) | Optional |
**) Formatbeschreibung: