Anl. 3 FMV 2015

FMV 2015 - Fonds-Melde-Verordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Beispiel: xxxx_2011-09-12_001.csv ODER xxxx_2011-09-12_104600000.csv

Der Dateiname muss eindeutig sein.

2. Fileformat

Comma Separated File, Trennzeichen ';'

Zahlenformat: Punkt oder Komma als Dezimaltrennzeichen, KEINE Tausendertrennzeichen

Beispiel: 123456.1234 ODER 123456,1234

Anzahl der Nachkommastellen: 4

Bei weniger als 4 gemeldeten Nachkommastellen werden die nicht gemeldeten Nachkommastellen mit 0 aufgefüllt; Daten mit mehr als 4 Nachkommastellen werden als Fehler zurückgewiesen.

3. Ablauf der Steuerdatenmeldung bis zur Veröffentlichung

Die Steuerdatenmeldung an die Meldestelle erfolgt via MFT im definierten Fileformat. In einem Meldefile können mehrere Steuerdatenmeldungen enthalten sein.

Die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚NEW‘ oder ‚UPDATE‘ an die Meldestelle hat bis spätestens 15 Uhr zu erfolgen und muss immer die gesamten Meldedaten je Stichtag und ISIN umfassen; die korrespondierende Meldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ hat bis 15:25 Uhr zu erfolgen.

Die Steuerdatenmeldung wird bei der Meldestelle dahingehend geprüft, ob alle erforderlichen Felder gemäß dieser Verordnung befüllt sind, und verarbeitet. Treten bei der Prüfung Fehler auf, schickt die Meldestelle eine Fehlermeldung (Status ‚ERROR‘) an den Steuerlichen Vertreter zurück und die Steuerdatenmeldung muss zur Gänze neu übermittelt werden.

Ist die Steuerdatenmeldung formal in Ordnung, errechnet die Meldestelle die daraus abgeleiteten Daten und retourniert diese zur Bestätigung an den Steuerlichen Vertreter. Der Status dieser Meldung ist ‚OPEN‘.

Die Bestätigung der Steuerdatenmeldung und Freigabe zur Veröffentlichung durch den Steuerlichen Vertreter erfolgt durch Rückmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘.

Nach Einlangen der Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚CONFIRMED‘ bei der Meldestelle retourniert die Meldestelle die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚FINAL‘ als Bestätigung, die Freigabe der zu veröffentlichenden Steuerdatenmeldung des Steuerlichen Vertreters erhalten zu haben. Damit gilt die Meldung als eingebracht.

Datenmeldungen mit dem Status ‚OPEN‘ können, so der Steuerliche Vertreter einen Fehler erkennt, noch gelöscht werden. Dazu ist die Steuerdatenmeldung mit dem Status ‚DELETE‘ an die Meldestelle zu übermitteln. Die ursprüngliche Steuerdatenmeldung wird von der Meldestelle mit dem Status ‚DELETED‘ versehen und dem Steuerlichen Vertreter zurück bestätigt. Es erfolgt keine Veröffentlichung der Meldung.

Eine bereits veröffentlichte Steuerdatenmeldung kann nicht mehr gelöscht werden. Es besteht jedoch gemäß § 4 Abs. 1 die Möglichkeit, eine Korrektur der Steuerdatenmeldung zu übermitteln. Der Status für eine korrigierte Steuerdatenmeldung lautet ‚UPDATE‘.Eine bereits veröffentlichte Steuerdatenmeldung kann nicht mehr gelöscht werden. Es besteht jedoch gemäß Paragraph 4, Absatz eins, die Möglichkeit, eine Korrektur der Steuerdatenmeldung zu übermitteln. Der Status für eine korrigierte Steuerdatenmeldung lautet ‚UPDATE‘.

4. Fileaufbau

Reihenfolge

Datensatz Typ

Code für
Datensatz
Code für, Datensatz

Anzahl

1

Start

“START”

1 (Pflichtfeld)

2

Status

“STATUS”

1 (Pflichtfeld)

3

Ergänzende Angaben

„EA“

0..1 (optional)

(Pflichtfeld, wenn Ausschüttungs-meldung)

4

Erträge (nicht länderspezifische Daten)

“E”

0..n (optional)

5

Dividenden

“D”

0..n (optional)

6

Zinsen

“Z”

0..n (optional)

7

Zinsen Altemissionen

“ZA”

0..n (optional)

8

Ausschüttungen ausländischer Subfonds

“AS”

0..n (optional)

9

Steuerliche Behandlung

“STB”

0..n (optional)
nur von Meldestelle
0..n (optional) , nur von Meldestelle

10

Ende Datensatz

“END”

1 (Pflichtfeld)

Der gesamte Block kann sich innerhalb eines Files für mehrere ISINs wiederholen.

Beschreibung Datensatz Start

Spalte

Datenfeld

Format*

Beschreibung

1

Code für Datensatz

“START”

Pflichtfeld

2

ISIN

X(12)

Pflichtfeld

3

Art

X(8)

InvF – Investmentfonds gemäß InvFG, der nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre

ImmoInvF – Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre

AIF – Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre

ImmoAIF – AIF in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre

Pflichtfeld

4

Ertragstyp

X(1)
A – Ausschütter
T – Thesaurierer
V – Vollthesaurierer
X(1), A – Ausschütter, T – Thesaurierer , römisch fünf – Vollthesaurierer

Pflichtfeld

5

Fondswährung Währungscode
(ISO-4217)
Fondswährung Währungscode , (ISO-4217)

X(3)

Pflichtfeld

6

Geschäftsjahr-Beginn

X(10)
YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD
X(10), YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD

Pflichtfeld

7

Geschäftsjahr-Ende

X(10)
YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD
X(10), YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD

Pflichtfeld

8

Meldung Jahresdaten

X(4)

JA (Default) / NEIN

 

9

Meldezeitraum Beginn

X(10)
YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD
X(10), YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD

Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung

10

Meldezeitraum Ende

X(10)
YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD
X(10), YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD

Pflichtfeld, wenn Zwischenausschüttung

11

Anzahl Anteile zum Ende des Meldezeitraums

Numerisch,
4 Nachkommastellen
Numerisch, , 4 Nachkommastellen

Pflichtfeld

12

Meldedatum

X(10)
YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD
X(10), YYYYMMDD oder YYYY.MM.DD

Optional

(nur von Meldestelle)

13

Sitzland Fonds

X(2)
ISO Ländercode
X(2), ISO Ländercode

Pflichtfeld

14

Selbstnachweis **

X(4)
JA / NEIN (Default)
X(4) , JA / NEIN (Default)

Optional

15

Öffentliches Angebot

X(4)

JA (Default) / NEIN

Pflichtfeld

16

Mehr als 50 Anteilsinhaber

X(4)

JA / NEIN (Default)

Pflichtfeld

17

Name der Anteilsgattung des Fonds

X(45)

Optional

18

Fonds unterliegt der KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988Fonds unterliegt der KESt auf Zinsen gem. Paragraph 98, EStG 1988

X(4)
JA / NEIN
X(4), JA / NEIN

Pflichtfeld

19

Quellensteuer wurde ausschließlich als Aufwand abgezogen – eine Anrechnung ist nicht zulässig.

X(4)
Ja / Nein
X(4), Ja / Nein

Pflichtfeld

20

Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. b InvFG 2011 od. § 40 Abs. 1 Z 2 ImmoInvFG); es ist zulässig die Anzahl der Anteile zu einem Zeitpunkt, der bis zu 10 Bankarbeitstage vor dem Zuflusszeitpunkt liegt, anzugeben.Anzahl Anteile zum Zuflusszeitpunkt (Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer eins, Litera b, InvFG 2011 od. Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer 2, ImmoInvFG); es ist zulässig die Anzahl der Anteile zu einem Zeitpunkt, der bis zu 10 Bankarbeitstage vor dem Zuflusszeitpunkt liegt, anzugeben.

Numerisch,
4 Nachkommastellen
Numerisch, , 4 Nachkommastellen

Pflichtfeld

21

LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds

X(20)

Optional

**) Formatbeschreibung:

  1. a)Litera a
In Kraft seit 14.04.2025 bis 31.12.9999
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