Anl. 2 FMV 2015 Die Mitteilung ist unter Verwendung eines von der Meldestelle vorzugebenden Formulars vorzunehmen, das die folgenden Mindestangaben enthält. Die Mitteilung gilt erst als eingebracht, wenn eine ausdrückliche Empfangsbestätigung der Meldeste

Fonds-Melde-Verordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.04.2025 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsLEI (Legal Entity Identifier) und Firma der registrierten Verwaltungsgesellschaft
  2. 2.Ziffer 2Genaue Fondsbezeichnung
  3. 3.Ziffer 3LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds, sofern vorhanden
  4. 4.Ziffer 4Offizielle Anteilsgattungsbezeichnung
  5. 52.Ziffer 52International Securities Identification Number (ISIN) und Bezeichnung
  6. 63.Ziffer 63Angabe, ob
    1. a)Litera aein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    2. b)Litera bein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    3. c)Litera cein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder
    4. d)Litera dein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre
    vorliegt
  7. 74.Ziffer 74Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)
  8. 85.Ziffer 85Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)
  9. 96.Ziffer 96Beginn des ersten Geschäftsjahres
  10. 107.Ziffer 107Ende des Fondsgeschäftsjahres
  11. 118.Ziffer 118Status des Fonds
    1. a)Litera aA – aktiv
    2. b)Litera bB – beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum
  12. 129.Ziffer 129Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegtAngabe, ob der Fonds der KESt gemäß Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b, EStG 1988 unterliegt
  13. 1310.Ziffer 1310Name des steuerlichen VertretersSteuerlicher Vertreter

Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer 2, InvFG 2011 und Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins, ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.

Stand vor dem 13.04.2025

In Kraft vom 01.06.2023 bis 13.04.2025
  1. 1.Ziffer einsLEI (Legal Entity Identifier) und Firma der registrierten Verwaltungsgesellschaft
  2. 2.Ziffer 2Genaue Fondsbezeichnung
  3. 3.Ziffer 3LEI (Legal Entity Identifier) des Fonds, sofern vorhanden
  4. 4.Ziffer 4Offizielle Anteilsgattungsbezeichnung
  5. 52.Ziffer 52International Securities Identification Number (ISIN) und Bezeichnung
  6. 63.Ziffer 63Angabe, ob
    1. a)Litera aein Investmentfonds gemäß InvFG 2011, der nach dem InvFG 2011 aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    2. b)Litera bein Immobilienfonds gemäß ImmoInvFG, der nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre,
    3. c)Litera cein Alternativer Investment Fund gemäß AIFMG, der nicht nach dem InvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre, oder
    4. d)Litera dein Alternativer Investment Fund in Immobilien gemäß AIFMG, der nicht nach dem ImmoInvFG aufgelegt ist oder vertrieben wird oder zu vertreiben wäre
    vorliegt
  7. 74.Ziffer 74Währung der Anteilsgattung (ISO Währungs Code)
  8. 85.Ziffer 85Art der Gewinnverwendung (ausschüttend oder nicht ausschüttend)
  9. 96.Ziffer 96Beginn des ersten Geschäftsjahres
  10. 107.Ziffer 107Ende des Fondsgeschäftsjahres
  11. 118.Ziffer 118Status des Fonds
    1. a)Litera aA – aktiv
    2. b)Litera bB – beendet oder fusioniert mit Stichtagsdatum
  12. 129.Ziffer 129Angabe, ob der Fonds der KESt gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegtAngabe, ob der Fonds der KESt gemäß Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 5, Litera b, EStG 1988 unterliegt
  13. 1310.Ziffer 1310Name des steuerlichen VertretersSteuerlicher Vertreter

Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.Hiermit wird unwiderruflich erklärt, dass für den/die angeführten Fonds die Vornahme einer Jahreserklärung gemäß Paragraph 186, Absatz 2, Ziffer 2, InvFG 2011 und Paragraph 40, Absatz 2, Ziffer eins, ImmoInvFG innerhalb der dafür vorgesehenen Frist beabsichtigt wird.

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