hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer Auswirkungen untereinander miteinzubeziehen sind.
ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den folgenden Bestimmungen durchzuführen. Ebenso ist auch bei Änderungen oder Erweiterungen eines solchen bereits erlassenen, durchgeführten oder in der Durchführungsphase befindlichen Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, welche die Schwellenwerte nach lit. a oder b erreichen bzw. die Kriterien nach lit. c oder d erfüllen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den folgenden Bestimmungen durchzuführen. Ebenso ist auch bei Änderungen oder Erweiterungen eines solchen bereits erlassenen, durchgeführten oder in der Durchführungsphase befindlichen Plans der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, welche die Schwellenwerte nach Litera a, oder b erreichen bzw. die Kriterien nach Litera c, oder d erfüllen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
*) Fassung LGBl.Nr. 29/2002, 32/2006, 44/2013, 4/2022, 37/2025
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