§ 80 FGV 2025 Zusätzliche Bestimmungen für Abfüllanlagen

FGV 2025 - Flüssiggas-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Befüllung von Druckgefäßen

Für das Befüllen von Druckgefäßen mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der VBV 2011, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.

In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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