Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Befüllung von Druckgefäßen
Für das Befüllen von Druckgefäßen mit Flüssiggas gelten die Bestimmungen der VBV 2011, soweit die gegenständliche Verordnung nicht Zusätzliches vorsieht.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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