Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Geschlechtsneutrale Bezeichnung
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 88 FGV 2025
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 88 FGV 2025 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 88 FGV 2025