Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Erdgedeckte ortsfeste Flüssiggasbehälter dürfen weder überfahrbar (dies muss durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sichergestellt sein) noch gänzlich oder teilweise überbaut sein.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
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